Winterreifenpflicht Österreich und Schweiz

17 September, 2020 | Update: 15/01/2024

Ein Winterurlaub im Schnee ist für viele Menschen einer der Höhepunkte des Jahres. Wintersport in Österreich und der Schweiz lässt sich ideal mit Wintercamping kombinieren. Doch bei Fahrten in und durch die beiden Alpenländer sind besonders im Winter ein paar Dinge zu beachten. Gibt es in Österreich und der Schweiz eine Winterreifenpflicht? Und falls ja, ab wann gilt sie? Welche Profiltiefe ist nötig und wann sind eigentlich Schneeketten verpflichtend? Hier finden Sie die Antworten!

Winterreifenpflicht Österreich

In Österreich gibt es eine „Winterausrüstungspflicht“ oder wie in Deutschland eine „situative Winterreifenpflicht“. Demnach müssen alle vier Reifen bei „winterlichen Fahrverhältnissen“ wie Schnee, Eis und Schneematsch Winterreifen haben. Dies gilt für alle Pkw und Lkw bis 3,5 t. Als Alternative können Schneeketten angebracht werden, dazu mehr im Abschnitt unten.

Für Fahrzeuge über 3,5 t gilt die Winterreifenpflicht in Österreich vom 1. November bis 15. April und ist unabhängig von den Witterungsverhältnissen auf der Straße. Das Fahrzeug muss mindestens an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen haben, auch wenn auf der Fahrbahn kein Schnee oder Eis liegt. Hier gibt es keine Alternativen, zusätzlich müssen Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitgeführt werden.

Für gebremste und ungebremste Anhänger sind Winterreifen nicht vorgeschrieben. Es ist aber auf jeden Fall ratsam, den Wohnwagen mit Winterreifen auszustatten, wenn Sie bei winterlichen Bedingungen in Österreich unterwegs sind.

Ab wann gilt die Winterreifenpflicht?

In Österreich gilt die Winterreifenpflicht ab dem 1. November und geht bis zum 15. April. Für die Schneekettenpflicht gilt der gleiche Zeitraum.

Art der Reifen und Profiltiefe

Als Winterreifen zählen Reifen mit den Aufschriften M+S, M&S, M.S., M/S oder M-S sowie Reifen mit einem zusätzlichen Alpine-Symbol (Schneeflocken-Zeichen). Auch Reifen, die ausschließlich mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet sind, sind zugelassen. Zusätzlich müssen die Reifen die gesetzliche Profiltiefe von mindestens 4 mm bei Radialreifen und 5 mm bei Diagonalreifen aufweisen.

Winterreifen für Fahrzeuge über 3,5 t müssen ebenfalls die Markierung M+S enthalten und benötigen dazu eine Mindestprofiltiefe von 5 mm bei Radialreifen und 6 mm bei Diagonalreifen. Haben Sie eine Antriebsachse mit Zwillingsreifen? Dann müssen vier Räder Winterreifen haben.

Lieber auf Nummer sicher gehen: Mit Winterreifen durch die Alpenlandschaft

Wann gilt die Schneekettenpflicht in Österreich?

Es wird dringend geraten, im Winter nur mit entsprechenden Winterreifen nach, in oder durch Österreich zu fahren. Wer das nicht kann oder möchte, kann Schneeketten an Sommerreifen als Alternative verwenden. Liegt auf der Fahrbahn Schnee oder Eis, greift die Schneekettenpflicht und es müssen auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten angebracht werden.

Die Schneeketten dürfen jedoch nur verwendet werden, wenn eine durchgehend dichte Decke aus Schnee oder Eis auf der Fahrbahn liegt. Herrschen andere winterliche Verhältnisse, dürfen Sie einerseits nicht ohne Winterreifen weiterfahren und andererseits die Schneeketten nicht verwenden. Das Auto muss stehen bleiben.

Schneeketten Zeichen Österreich

Verkehrsschild zur Schneekettenpflicht bei durchgängiger Eis- oder Schneeschicht

Eine weitere Schneekettenpflicht betrifft alle Fahrzeuge und gilt überall dort, wo es das Schneeketten-Verkehrszeichen 268 vorgibt. Die Schneekettenpflicht gilt dann auch für Fahrzeuge mit Winterreifen, Spikes oder Allradantrieb. Etwaige Ausnahmen werden durch Zusatzschilder ausgewiesen.

Weitere Tipps zur Schneekettenpflicht in Österreich:

  • In Österreich dürfen nur Schneeketten der ÖNORM V5117 bzw. V5119 und EU-genehmigte Schneeketten verwendet werden.
  • Die Fahrgeschwindigkeit muss den Angaben des Schneeketten-Herstellers angepasst werden. Es sollte nicht schneller als 50km/h gefahren werden. Beachten Sie auch, dass Sie einen längeren Bremsweg einplanen müssen.
  • Für Fahrzeuge über 3,5 t besteht eine allgemeine Schneekettenmitnahmepflicht in Österreich. Vom 1. November bis 15. April müssen für mindestens zwei Antriebsräder stets Schneeketten mitgeführt werden.

Welches Bußgeld droht bei Missachtung?

Bei Missachtung der Winterreifen- bzw. Schneekettenpflicht können besonders in Österreich hohe Geldstrafen anfallen. Kommt es zu einem Unfall, kann das Bußgeld bis zu 5.000 € betragen. Denn wenn Sie im Zeitraum der Winterreifenpflicht und bei „winterlichen Fahrverhältnissen“ mit Sommerreifen in einen Unfall verwickelt sind, ist die Beweislast umgekehrt. Es liegt bei Ihnen, zu beweisen, dass sich der Unfall mit Winterreifen auf die gleiche Art ereignet hätte. Hinzu kommt, dass der Versicherungsschutz gefährdet sein kann, wenn die Bereifung nicht auf die winterlichen Fahrverhältnisse angepasst ist. Mit Blick auf die Fahrsicherheit in alpinen Regionen wie Österreich, sind Winterreifen und mitgeführte Schneeketten daher immer wärmstens zu empfehlen.

Wintersport-Campingplätze in Österreich

Winterreifenpflicht Schweiz

In der Schweiz gibt es im Gegensatz zu Österreich keine allgemeine aber eine indirekte Winterreifenpflicht. Es gilt die Vorschrift, das Fahrzeug jederzeit unter Kontrolle zu haben. Bieten normale Reifen im Winter keinen ausreichenden Halt, müssen Winterreifen (auch: „Winterpneus“) angebracht sein.

Auch wenn keine allgemeine Winterreifenpflicht besteht, werden diese für ein sicheres Fahren dringend empfohlen und gehören zur Selbstverantwortung des Fahrers. Die Anbringung erfolgt im besten Fall vor dem ersten Schneefall.

Profiltiefe für den Winter

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe für Autoreifen in der Schweiz liegt bei 1,6 mm. Für Winterreifen wird jedoch eine Profiltiefe von mindestens 4 mm empfohlen. Nicht genau definiert ist, mit welchen Reifen im Winter gefahren werden darf. Auch hier gilt: das Fahrzeug muss in jeder Witterungslage beherrscht werden können. Fahren Sie im Winter mit Sommerreifen, könnte ein Bußgeld folgen oder Sie könnten bei einem Unfall haften.

Winterreifen Schweiz

Mit Winterreifen sicher ans Ziel

Wo gilt die Schneekettenpflicht in der Schweiz?

Auch eine allgemeine Schneekettenpflicht gibt es in der Schweiz nicht – auch nicht für Fahrzeuge über 3,5 t. Eine Schneekettenpflicht besteht nur auf den dafür ausgewiesenen Straßenabschnitten, die mit dem Verkehrsschild „Schneeketten obligatorisch“ markiert sind.

Dies hat auch versicherungstechnische Gründe. Sind Sie ohne Winterreifen oder Schneeketten in dafür ausgeschilderten Gebieten in einen Unfall verwickelt, müssen Sie in der Regel mit einer Mithaftung rechnen, auch wenn Sie nicht der Verursacher sind.

Die ausgewiesene Schneekettenpflicht kann auch im Sommer bestehen, denn gerade in der Alpenregion muss man immer mit Schneefall rechnen. Es ist daher ratsam, in der Schweiz stets Schneeketten mitzuführen.

Wintersport-Campingplätze in der Schweiz

Wintercamping

Das Wintercamping wird immer beliebter und mit dem Wohnmobil oder Wohnwagen zum Wintersport zu fahren ist eine gute Option. Viele Campingplätze bieten spezielle Einrichtungen für Wintersportler. Und mit ein wenig Vorbereitung müssen Sie an Ihrem Winterziel wirklich nicht frieren. Lesen Sie mehr über Wintercamping.

Und mit diesen Tipps und Hinweisen zum Autofahren in den Bergen kommen Sie geschmeidig und sicher über die Berge. Planen Sie einen Wintersport-Urlaub in Frankreich oder Italien? Auch für diese Länder haben wir die Regeln für Winterreifen aufgelistet.

  • Autor: Alena Gebel
  • Am Campen fasziniert mich vor allem die Freiheit, nicht alles planen zu müssen. Campingplätze kann man immer bequem und spontan von unterwegs suchen und finden. Dabei zieht es mich vor allem in wärmere Länder in Südeuropa wie Spanien, Frankreich oder Portugal.

    2 Kommentare

  1. Gut zu wissen, dass bei Fahrzeugen ab 3,5 Tonnen immer mindestens an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen angebracht werden müssen. Ich hatte vor, den Führerschein für den Anhänger zu erwerben. Ich werde bei dem Kauf des Anhängers darauf achten und mich gut beraten lassen.

    • Hallo Lucas,
      das ist sicher eine gute Idee! So weiß man schon mal, worauf man achten muss. Die Anhänger brauchen gesetzlich in Österreich keine Winterreifen, doch es ist bei winterlichen Fahrverhältnissen ratsam.
      Viele Grüße

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