Hauptuntersuchung beim Wohnwagen und Wohnmobil

4 März, 2021 | Update: 04/02/2026

Die Hauptuntersuchung ist ein zentraler Baustein für die Verkehrssicherheit, insbesondere bei Wohnwagen und Wohnmobilen, die regelmäßig auf ihre technische Tauglichkeit geprüft werden müssen. Eine bestandene HU sorgt bei erfahrenen Campern für Vorfreude, da feststeht, dass das Fahrzeug umfassend kontrolliert wurde und bereit für den nächsten Campingausflug ist. Dieser Blogbeitrag erklärt, wie der nächste HU-Termin festgelegt wird, in welchen Abständen die Untersuchung für Caravan oder Reisemobil vorgeschrieben ist und welche Folgen eine Überziehung haben kann.

  1. Wo kann ich die HU durchführen lassen?
  2. Wann muss die nächste HU erfolgen?
  3. Wie oft muss mein Fahrzeug zur HU?
  4. Was passiert, wenn ich die HU überzogen habe?
  5. Was wird alles geprüft?
  6. Die Gasprüfung G607 in Verbindung mit der HU
  7. Welche Dokumente muss ich mitbringen?
  8. Was kostet die HU?

Zsammenfassung

Sicher und regelkonform auf Tour: Die Hauptuntersuchung (HU) ist für Wohnwagen und Wohnmobile alle 12 bis 24 Monate Pflicht. Während die Prüfplakette am Kennzeichen über die Fälligkeit informiert, gilt seit Juni 2025 zudem eine eigenständige Pflicht zur Gasprüfung nach G607. Wer Fristen versäumt, riskiert Bußgelder, Punkte in Flensburg und einen erhöhten Prüfaufwand. Dieser Ratgeber bündelt alle aktuellen Vorgaben zu Intervallen, Kosten und notwendigen Dokumenten für die nächste Camping-Saison.

Wo kann ich die HU durchführen lassen?

Die Hauptuntersuchung (HU), gebräuchlich bekannt als „TÜV“, wird von den „Technischen Überwachungsvereinen“ Nord und Süd durchgeführt. Zusätzlich zu diesen beiden Anlaufstellen gibt es noch weitere Prüfstellen:

  • DEKRA – Deutsche Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein
  • GTÜ – Gesellschaft für Technische Überwachung
  • KÜS – Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e.V.

Wann muss die nächste HU erfolgen?

Die Information zum nächsten HU-Termin findet sich in der Zulassungsbescheinigung Teil I oder im Fahrzeugschein. Alternativ lässt sich der Termin direkt an der Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen ablesen. Die Zahl in der Mitte des Kreises gibt das Jahr an, in dem die nächste Hauptuntersuchung fällig ist.

Zusätzlich liefert die Farbe der Prüfplakette Hinweise auf den HU-Zeitraum. Die sechs Farben Gelb, Rot, Rosa, Grün, Orange und Blau wechseln in einem Turnus von sechs Jahren. Im Jahr 2026 sind Fahrzeuge mit blauer Prüfplakette an der Reihe, 2027 folgt die gelbe Plakette.

Hauptuntersuchung Wohnwagen

Die Prüfplakette wird im Uhrzeigersinn abgelesen.

Die Position und Ausrichtung der Prüfplakette zeigen den Monat an, in dem die nächste Hauptuntersuchung fällig ist. Die Plakette wird so angebracht, dass die Zahl des betreffenden Monats oben steht. Befindet sich beispielsweise die 10 an der oberen Position, ist die Hauptuntersuchung im Oktober durchzuführen.

Zur besseren Orientierung ist die Zahl 12 häufig schwarz markiert. Sie dient als Referenzpunkt und erleichtert das Ablesen der Plakette – vergleichbar mit der 12-Uhr-Position auf einer Uhr.

Wie oft muss mein Fahrzeug zum TÜV?

Die HU-Intervalle für Wohnwagen und Wohnmobile variieren je nach zulässigem Gesamtgewicht. Bei Neufahrzeugen mit einem Gewicht von bis zu 750 kg (Wohnwagen) oder bis zu 3,5 t (Wohnmobil) ist die erste Untersuchung erst nach drei Jahren fällig. Die entsprechenden Fristen können auch auf der Website des TÜV Rheinland eingesehen werden.

HU-Fristen für Wohnwagen

Gewicht Fristen
bis 750 kg alle 24 Monate (zur 1. Untersuchung 36 Monate)
ab 750 kg bis 3,5 t alle 24 Monate
über 3,5 t alle 12 Monate

HU-Fristen für Wohnmobile

Gewicht Fristen
bis 3,5 t alle 24 Monate (zur 1. Untersuchung 36 Monate)
ab 3,5 t bis 7,5 t alle 24 Monate (nach 6 Jahren alle 12 Monate)
über 7,5 t alle 12 Monate
Hauptuntersuchung Wohnwagen

Pannen vermeiden und Campingfahrzeuge vor dem Urlaub kontrollieren

Was passiert, wenn ich die HU überzogen habe?

Der weit verbreitete Mythos, dass die Hauptuntersuchung um einige Tage oder Wochen überzogen werden darf, ist unzutreffend. Bereits ab dem ersten Tag nach Ablauf der HU liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Kommt es ohne gültige Prüfplakette zu einem Unfall, können daraus Probleme mit der Kfz-Versicherung entstehen.

Die Fahrt zur Werkstatt oder direkt zur Hauptuntersuchung ist auch mit abgelaufener Plakette zulässig, sollte jedoch unverzüglich erfolgen. Empfehlenswert ist es, für diesen Fall eine Terminbestätigung zur nächsten HU mitzuführen, um sie bei einer möglichen Polizeikontrolle vorlegen zu können.

Bußgelder für überzogenen TÜV

Zeitraum Bußgeld
2 bis 4 Monate 15 Euro
4 bis 8 Monate 25 Euro
über 8 Monate 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg

Die aktuellen Bußgelder können ebenfalls im Bußgeldkatalog eingesehen werden.

Bei einer Überziehung der Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate wird eine Ergänzungsuntersuchung, auch bekannt als „erweiterte HU“, durchgeführt. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten von etwa 20%. Seit 2012 wird der nächste HU-Termin nach einer Überziehung nicht mehr auf den ursprünglich fälligen Termin zurückdatiert. Die Prüfplakette gilt ab dem tatsächlich durchgeführten Termin.

Was wird alles geprüft?

Die folgenden Punkte werden bei der HU geprüft. Es empfiehlt sich, diese vor der Fahrt zur Prüfstelle so weit wie möglich selbst zu kontrollieren.

  • Beleuchtung
  • Bremsen
  • Elektrik
  • Ersatzrad
  • (Gasanlage – diese muss alle 2 Jahre geprüft werden, jedoch nicht mehr verpflichtend während der Hauptuntersuchung. Weitere Infos finden Sie im Abschnitt zur Gasanlage.)
  • Innenraum
  • Reifen
  • Anbauten wie Fahrradträger und Dachträger

Wird ein Fahrzeug aufgrund festgestellter Mängel bei der Hauptuntersuchung nicht bestanden, ist innerhalb eines Monats eine Nachuntersuchung erforderlich. Dieser Zeitraum stellt jedoch keine Frist dar, innerhalb derer das Fahrzeug uneingeschränkt genutzt werden darf. Werden Wohnwagen oder Wohnmobil trotz nicht behobener Mängel im Straßenverkehr geführt, kann dies bei einer Verkehrskontrolle zu einem Bußgeld führen.

Hauptuntersuchung Wohnmobil

Überprüfung der Elektrik beim Wohnmobil

Die Gasprüfung G607 in Verbindung mit der HU

Flüssiggas-Anlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen müssen alle zwei Jahre von einem Experten geprüft werden. Die Pflicht zur „Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen (G607)“ wurde Anfang 2020 in Verbindung mit der HU bis zum 31. Dezember 2022 ausgesetzt, da die verwendeten Messgeräte nicht den erforderlichen Standards entsprachen. Bis Januar 2023 sollten daher die Anforderungen an die Messgeräte und die Prüfvorschriften überarbeitet werden.

Seit Juni 2024 regelt ein neuer Paragraph in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) die regelmäßige Prüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen. Nach dieser Regelung ist die Prüfung von Flüssiggasanlagen alle zwei Jahre Pflicht und unabhängig von der Hauptuntersuchung. Dies betrifft insbesondere alle Wohnwagen und Wohnmobile, die mit einer Flüssiggasanlage ausgestattet sind.

Die Pflicht ist voll in Kraft: Seit dem 19. Juni 2025 müssen alle Wohnmobile und Wohnwagen über eine gültige Gasprüfung verfügen.

Was passiert, wenn ich die Frist überschreite und keine Gasprüfung habe?

Wer die Pflicht zur regelmäßigen Gasprüfung missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von 15 bis 60 Euro geahndet werden kann, abhängig von der Dauer des Versäumnisses.

Wer kann die eigenständige Prüfung vornehmen?

Die Prüfung der Flüssiggasanlage muss von anerkannten sachkundigen und unabhängigen Prüfern durchgeführt werden, die über die entsprechenden Prüfmittel verfügen.

Welche Dokumente muss ich mitbringen?

Für die Durchführung der Hauptuntersuchung ist der Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I erforderlich. Ohne dieses Dokument kann die Prüfung nicht erfolgen. Verfügt das Campingfahrzeug über besonderes Zubehör oder Anbauten, sind die entsprechenden Nachweise mitzubringen. Dazu zählen die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), Prüfzeugnisse oder Bestätigungen über eine Änderungsabnahme, sofern diese nicht im Fahrzeugschein eingetragen sind. In der Regel wird außerdem ein gültiger Personalausweis benötigt.

Was kostet die Hauptuntersuchung?

Die Kosten für die Hauptuntersuchung variieren je nach Region, Prüforganisation und zulässigem Gesamtgewicht des Fahrzeugs. Zusätzlich hängt der Preis davon ab, ob die Gasprüfung und die Abgasuntersuchung im selben Termin durchgeführt werden. Wohnwagen werden als Anhänger eingestuft, während Wohnmobile abhängig vom Gewicht entweder als Kraftomnibusse (KOM) oder als Lkw berechnet werden.

Kosten für Fahrzeuge bis 3,5 t

Genaue Preisangaben sind nur im Einzelfall möglich. Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen liegen die Kosten für die Hauptuntersuchung zwischen 56 und 85 Euro. Wird die UMA beziehungsweise Abgasuntersuchung im gleichen Termin durchgeführt, bewegen sich die Gesamtkosten zwischen 117 und 125 Euro. Die Hauptuntersuchung für Wohnwagen bis 3,5 Tonnen kostet in der Regel zwischen 51 und 56 Euro.

Kosten für Fahrzeuge bis 7,5 t

Die HU-Kosten für Fahrzeuge über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht liegen zwischen 75 € und 100 €. Inklusive UMA/AU: zwischen 135 € und 180 €. Für Anhänger über 7,5 t fallen zwischen 75 € und 100 € an. Auch hier hängt es vom Einzelfall ab.

Zu beachten ist, dass Wohnwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen sowie Wohnmobile über 7,5 Tonnen jährlich zur Hauptuntersuchung müssen. Fahrzeuge unterhalb dieser Gewichtsgrenzen sind hingegen nur alle zwei Jahre prüfpflichtig.

Wohnmobil Finnland

Ist alles geprüft und bereit? Dann kann es wieder losgehen, zum Beispiel nach Finnland.

Weitere technische Tipps rund ums Reisen mit dem Wohnmobil

  • Autor: Alena Gebel
  • Am Campen fasziniert mich vor allem die Freiheit, nicht alles planen zu müssen. Campingplätze kann man immer bequem und spontan von unterwegs suchen und finden. Dabei zieht es mich vor allem in wärmere Länder in Südeuropa wie Spanien, Frankreich oder Portugal.

    8 Kommentare

  1. Guter Beitrag. Sicherheit geht vor, das sag ich immer! Unterschätzt auch nicht das Gewicht und den Druck beim Beladen. ich hab mir extra eine Radlastwaage gekauft, da ich davor mal beinahe mit dem Wohnmobil umgekippt wäre.

  2. Vielen Dank für diesen Beitrag über die HU bei Wohnmobilen und Wohnwagen. Spannend, dass es vom Gewicht abhängig ist, wie oft das Gefährt zur HU muss. Ich hatte vor mir einen Wohnwagen zu kaufen und wollte mich auch zum Thema TÜV und HU vorher mal belesen.

  3. Reisemobile von 3,5 t bis 7,5 t, die älter als 6 Jahre sind, müssen jährlich geprüft werden. aber wenn sie halbes jahres saizonkennzeichen haben, müssen sie auch jedes jahr zur untersuchung? Kann die TÜV in diesem Fall alle 2 Jahre statt finden ?, also nach einem Jahr tatsächlicher Fahrt.

    • Hallo Richard, durch das Saisonkennzeichen verändert sich die HU-Frist nicht. Bei der Hauptuntersuchungsfrist zählen auch die Monate, in denen das Fahrzeug nicht angemeldet ist. Beste Grüße!

  4. Danke, wir könnten einige Hinweise im Artikel gut gebrauchen. Unser WoWa hat im Juni die ersten HU.

  5. Ich habe mir einen Wohnwagen gekauft. Ich möchte damit einige Touren Richtung Süden machen. Gut zu wissen, dass es von dem Gewicht abhängt, wie oft ich mit dem Wohnwagen zur Hauptuntersuchung muss.

  6. Wurde die Gasprüfung aufgrund der Prüfverfahren nicht bis 2022 ausgesetzt?

    • Vielen Dank für den Hinweis. Das ist richtig und wir haben es im Text angepasst. Der Nachweis der Gasprüfung ist für die Hauptuntersuchung bis Ende 2022 nicht mehr zwingend notwendig. Dennoch ist eine Gasprüfung in Form eines Sicherheitschecks allgemein ratsam und auf vielen Campingplätzen wichtig, um sich selbst und andere nicht zu gefährden.
      Viele Grüße

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