Neue EU-Führerscheinrichtlinie: Was ändert sich für Camper?
10 April, 2025 | Update: 28/10/2025
Die EU hat eine neue Führerscheinrichtlinie verabschiedet, die auch Camper und Wohnmobil-Fahrer betrifft. Besonders relevant ist dabei die Anhebung der Gewichtsgrenze für den Führerschein Klasse B.
Künftig dürfen Inhaberinnen und Inhaber der Klasse B Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von bis zu 4,25 Tonnen fahren – allerdings nur nach einer zusätzlichen Ausbildung und Prüfung. Welche Anforderungen dafür genau gelten, entscheiden die einzelnen Mitgliedstaaten.
Was die neuen Regeln im Detail bedeuten, welche Übergangsfristen gelten und was Camper jetzt wissen sollten – all das erfährst du in diesem Artikel.
- Was ändert sich für Camper beim Gewicht?
- Gilt das für alle mit Führerschein Klasse B?
- Gelten die neuen Regeln auch für Gespanne mit Anhänger?
- Sonderfall: Elektrofahrzeuge bis 5 Tonnen
- Ab wann gilt die neue Regel?
- Was ist mit Führerschein Klasse 3 (vor 1999)?
- Gibt es neue Verkehrsregeln für schwere Wohnmobile?
1. Was ändert sich für Camper beim Gewicht?
Der große Vorteil für Camper: Ab der Umsetzung der neuen Richtlinie dürfen Inhaber eines Führerscheins der Klasse B Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen fahren. Bislang lag die Grenze bei 3,5 Tonnen.
2. Gilt das für alle mit Führerschein Klasse B?
Nicht automatisch. Die neue EU-Führerscheinrichtlinie führt eine zusätzliche Stufe innerhalb der Klasse B ein: Künftig dürfen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4.250 Kilogramm gefahren werden – unter bestimmten Auflagen.
Die Regelung richtet sich vor allem an Fahrzeuge, die aufgrund alternativer Antriebe (z. B. Elektro oder Wasserstoff) oder schwerer Aufbauten über 3,5 Tonnen wiegen – also auch an größere Camper und Wohnmobile.
Wer die Erweiterung nutzen möchte, muss mindestens zwei Jahre Fahrpraxis nachweisen und eine Zusatzschulung oder Prüfung absolvieren. Anschließend wird eine neue Schlüsselzahl im Führerschein eingetragen, ähnlich wie heute bei der Erweiterung B96.
Die Schulung soll praktische Themen wie Bremswege, Fahrphysik und Sicherheit abdecken. Anhänger dürfen mitgeführt werden, solange die Gesamtmasse 4,25 Tonnen nicht überschreitet.
3. Gelten die neuen Führerscheinregeln der EU auch für Gespanne mit Anhänger?
Die geplante Reform der EU-Führerscheinrichtlinie bringt wichtige Änderungen für das Fahren mit Anhängern, insbesondere in Verbindung mit schwereren Fahrzeugen bis zu 4,25 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (zGG).
Wichtiger Hinweis: Diese Regeln sind Teil der neuen EU-Führerscheinrichtlinie, die im Oktober 2025 vom Parlament verabschiedet wurde. Sie müssen von den Mitgliedstaaten, also auch von Deutschland, noch in nationales Recht umgesetzt werden und sind daher derzeit noch nicht gültig.
Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht (zGG):
- Ja, das neue, höhere Fahrzeuggewicht von bis zu 4,25 Tonnen darf mit einem Anhänger bis 750 kg zGG kombiniert werden.
- Dies ergibt ein maximales Gespanngewicht von 5 Tonnen (4,25 t Zugfahrzeug + 750 kg Anhänger).
- Voraussetzung: Das Fahren eines solchen Gespanns soll mit dem normalen Führerschein der Klasse B erlaubt sein, sofern die Bedingungen erfüllt sind (z. B. alternatives Antriebssystem oder ein Sonderfahrzeug wie ein Wohnmobil).
Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht (zGG):
- Hier gibt es keine Änderung an den bisherigen Regelungen.
- Wenn der Anhänger mehr als 750 kg wiegt, gilt weiterhin: Das gesamte Gespann (Zugfahrzeug + Anhänger) darf insgesamt nicht mehr als 3,5 Tonnen zGG haben.
- Ist das Gespann schwerer als 3,5 Tonnen, benötigen Sie weiterhin die Erweiterung B96 oder die Fahrerlaubnis BE.
- Beispiel: Ein normales Pkw mit 2,0 t zGG darf mit dem B-Führerschein nur einen Anhänger bis 1,5 t ziehen, damit das Gespann die 3,5-Tonnen-Grenze nicht überschreitet.
Sonderregelung für Wohnmobile als Zugfahrzeug
Für Wohnmobile und ähnliche Sonderfahrzeuge ist eine separate Ausnahmeregelung geplant:
- Das Zugfahrzeug (Wohnmobil) darf bis zu 4,25 Tonnen wiegen, dies gilt auch für Fahrzeuge mit Dieselantrieb.
- Sie dürfen zusätzlich einen Anhänger bis 750 kg ziehen.
- Ergebnis: Ein Gespanngewicht von bis zu 5 Tonnen soll mit dem Führerschein der Klasse B möglich sein.
- Wichtig: Auch hier gilt: Soll ein Anhänger über 750 kg gezogen werden, ist die Erweiterung B96 oder BE notwendig, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns 3,5 Tonnen überschreitet.
4. Sonderfall: Elektrofahrzeuge bis 5 Tonnen
Neben der neuen 4,25-Tonnen-Grenze gibt es noch eine weitere Ausnahme speziell für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb. Elektro-, Wasserstoff- oder Gasautos dürfen künftig ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 5 Tonnen haben – und trotzdem mit dem Pkw-Führerschein der Klasse B gefahren werden.
Der Hintergrund: Batterien und alternative Antriebssysteme wiegen deutlich mehr als klassische Verbrennungsmotoren. Damit Fahrerinnen und Fahrer diese Mehrlast nicht benachteiligt, wurde die Gewichtsgrenze angehoben. Wichtig ist jedoch: Der höhere Wert dient nur dem Ausgleich des Fahrzeuggewichts, nicht dazu, mehr Ladung zu transportieren.
Auch hier gelten ähnliche Voraussetzungen wie bei der 4,25-Tonnen-Regel – also eine Zusatzschulung und die Eintragung einer neuen Schlüsselzahl im Führerschein.
5. Ab wann gilt die neue Regel?
Die neuen Führerscheinregeln gelten nicht automatisch in allen EU-Ländern. Jedes Mitgliedsland muss die Richtlinie erst in nationales Recht umsetzen. Deutschland hat dafür bis zum Jahr 2030 Zeit. Erst wenn das erfolgt ist, dürfen Fahrschulen die neuen Schulungen anbieten und Führerscheine entsprechend erweitern.
6. Was ist mit Führerschein Klasse 3 (vor 1999)?
Wichtig für viele Camper: Wer seinen Führerschein vor 1999 gemacht hat, profitiert bereits jetzt. Inhaber der alten Klasse 3 dürfen Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse fahren und sind damit von den neuen Auflagen ausgenommen.
7. Gibt es neue Verkehrsregeln für schwere Wohnmobile?
Ja, auch wenn die Gewichtsgrenze für den B-Führerschein für Wohnmobile angehoben wird, bleiben die verkehrsrechtlichen Bestimmungen für Fahrzeuge über 3,5 t weiterhin gültig (z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen, Überholverbote, Mautpflicht in einigen Ländern).
Eine viel diskutierte Reform
Die neuen Führerscheinregeln sorgen in der Camper- und Auto-Community derzeit für viel Gesprächsstoff. Befürworter sehen darin eine zeitgemäße Anpassung an moderne Fahrzeugtechnologien – Kritiker warnen vor mehr Gewicht auf den Straßen und höheren Anforderungen an die Fahrsicherheit.
Weitere Informationen und Einschätzungen zum Thema:
- Neue Führerscheinregeln: So steuern Sie bald Wohnmobile bis 5 Tonnen (autobild.de)
- B-Führerschein bald für Wohnmobile bis 4,25 t (promobil)
- Weiterer Meilenstein am Weg zum B-Führerschein bis 4,35 t für Wohnmobile (campingclub.at)
3 Kommentare
Ich hätte mir gewünscht das man die Grenze der Zuladung etwas erhöht. Denn viele Fahrzeuge dürfen das laut Hersteller. Nur ist es in der EU leider auf 3,5 t begrenzt. Ich denke es würde vielen schon reichen, ein paar Kilo mehr zu laden. Ohne gleich auflasten zu müssen.
Gibt es endlich Klarheit bezüglich Womo+Anhänger die über 7,5t gesamt Gewicht kommen? Tacho, Fahrerkarte etc?
Hallo, ja. Hier nachzulesen:
https://www.balm.bund.de/SharedDocs/Standardartikel_Buehne/2025/Februar/Fahrtenschreiberpflicht_Wohnmobile.html
Gruß 😉