5 Goldene Wohnmobil-Regeln in Frankreich

12 September, 2019 | Update: 26/01/2021

Auch in Frankreich gelten für Wohnmobile vielfach andere Verkehrsregeln als für Pkws. Dadurch entstehen immer wieder Unsicherheiten: Darf man nun überall mit dem Wohnmobil parken und übernachten? Und was hat es mit Verkehrsschildern auf sich, die anzeigen, dass Wohnmobile nicht willkommen sind? Mit den folgenden fünf Regeln wird Ihre Wohnmobil-Reise in Frankreich zum  Kinderspiel.

Quelle: VDL Magazine (Webseite auf Französisch)

1. Warnhinweis für den toten Winkel

Seit dem 1. Januar 2021 müssen schwere Fahrzeuge in Frankreich einen Warnhinweis am Fahrzeug angebracht haben. Die Warn-Aufkleber müssen von beiden Seiten und vom Heck des Fahrzeuges aus sichtbar sein. Die Pflicht gilt für schwere Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Hintergrund dieser Verordnung ist die Gefahr im Straßenverkehr für unter anderem Fahrräder, Motorräder und Motorroller, die häufig in den toten Winkel („angles morts“) von Fahrzeugen geraten.

Die Pflicht gilt auch für ausländische Fahrzeuge. Fahren Sie mit einem Wohnmobil nach Frankreich, das über 3,5 Tonnen wiegt? Dann drucken Sie sich den Warnhinweis aus und befestigen Sie diesen an Ihrem Wohnmobil. Sie finden die Aufkleber auch an Tankstellen an der Grenze oder im Internet. Die Missachtung kann zu einem Bußgeld von bis zu 135 Euro führen.

Hier können Sie den Lkw-Aufkleber und den Bus-Aufkleber herunterladen. Eine Anleitung, wie der Aufkleber angebracht werden muss, hat Campofant herausgearbeitet.

Toter Winkel

Fahrradfahrer im Toten Winkel können beim Abbiegen übersehen werden. Frankreich schreib Warnhinweis vor.

2. Dieselben Parkvorschriften wie für Pkws + Bett und Brot

Beim Parken gelten in Frankreich für Reisemobile dieselben Regeln wie für andere motorisierte Fahrzeuge, außer bei polizeilich erlassenen Einschränkungen. Nach den französischen Verkehrsregeln dürfen Sie mit Ihrem Wohnmobil folglich am Fahrbahnrand parken. Achten Sie nur beim Aussteigen gut auf die anderen Verkehrsteilnehmer.

Wo Sie auch parken, Sie dürfen in Ihrem Reisemobil immer etwas essen. Ein Picknick an einer öffentlichen Straße oder selbst auf einem Parkplatz ist dagegen nicht erlaubt. Dafür droht sogar eine Strafanzeige. Übernachten wiederum ist auf einem gewöhnlichen Parkplatz gestattet. Die französische Behörde für Straßensicherheit rät sogar dazu, in seinem Camper zu übernachten, wenn man abends beim Fahren müde wird und dadurch die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist.


  


3. Höhe

Durch Höhenbalken, -sperren und andere Höhenbegrenzungen soll verhindert werden, dass Fahrzeuge mit einer bestimmten Höhe auf eine Straße gelangen, auf der sie irgendwann nicht weiterfahren können. Zum Beispiel wegen eines Tunnels, einer Unterführung oder überhängender Felsen. Laut der französischen Straßenverkehrsordnung sind Höhenbegrenzungen dieser Art am Eingang eines Parkplatzes eigentlich nicht erlaubt. Dennoch wissen Reisemobilisten, die sich häufiger in Frankreich aufhalten, dass dadurch manche Supermarkt-Parkplätze für ihre Gefährte unzugänglich gemacht werden. Dann bleibt Ihnen leider nichts anderes übrig als sich einen anderen Parkplatz zu suchen.

Wohnmobil-Regeln Frankreich

4. Falsches Verkehrsschild

In Frankreich sehen Sie regelmäßig Verkehrsschilder, die es Reisemobilen verbieten, einen bestimmten Weg oder Parkplatz zu nutzen. Das Verbot wird in Worten („camping-car interdit“ oder „stationnement au camping-car interdit“) oder in Form eines Piktogramms ausgedrückt. Diese Verkehrsschilder sind nicht rechtsgültig, weil sie im Widerspruch zum Gleichheitsprinzip stehen. Ärgerlich ist, dass Sie als Urlauber wahrscheinlich davon ausgehen, sich an ein derartiges Verbot halten zu müssen. Um Probleme zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, die Schilder trotzdem nach Möglichkeit zu respektieren. Aber wenn Ihr Französisch gut genug ist und Sie sich auf eine Diskussion mit einem Freund und Helfer einlassen möchten, haben Sie das Recht dazu.

Wohnmobil-Regeln Frankreich

5. Höchstgeschwindigkeiten

Wohnmobile unter 3.500 kg

Innerhalb geschlossener Ortschaften sind 50 km/h erlaubt. Außerhalb davon gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, und auf Straßen ohne Mittelstreifen mit zwei Fahrspuren pro Richtung dürfen Sie 90 km/h fahren. Befinden Sie sich auf einer vierspurigen Straße mit Mittelstreifen gelten 110 km/h als Höchstgeschwindigkeit. Auf französischen Autobahnen dürfen Sie mit Ihrem Reisemobil 130 km/h fahren. Es gibt zwei Situationen, in denen sich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf den genannten Straßen verringert:

  • Regnet es oder fällt anderer Niederschlag, der die Sicht und/oder das Fahrverhalten beeinträchtigt?
  • Oder besitzen Sie Ihren Führerschein noch keine drei Jahre?

Dann dürfen Sie auf der oben genannten 90er-Straße nur 80 km/h fahren. Auf einer 110er-Straße sind dann nur 100 km/h erlaubt. Und auf der Autobahn (regulär 130 km/h) sinkt die erlaubte Geschwindigkeit auf 110 km/h.

Wohnmobile über 3.500 kg

Innerhalb geschlossener Ortschaften gelten auch in diesem Fall 50 km/h als Höchstgeschwindigkeit, außerhalb davon jedoch überall 80 km/h. Auf einer vierspurigen Straße mit getrennten Fahrspuren (Mittelstreifen) liegt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bei 100 km/h. Auf Autobahnen dürfen Sie nicht schneller als 110 km/h fahren. Überdies müssen hinten auf einem Wohnmobil, das über 3.500 kg wiegt, die Aufkleber 80, 100 und 110 angebracht werden. Diese können Sie an vielen Tankstellen in Frankreich kaufen.



Wohnmobil-Regeln in Spanien

Über die spanischen Regeln für Wohnmobilisten hat mein Kollege Bram einen Blog geschrieben. Möchten Sie keine Campingnews verpassen? Dann melden Sie sich für den Newsletter von Eurocampings an!

  • Autor: Jeroen
  • Von Calais nach Cannes und von Nantes nach Nancy. Früher war ich viel in Frankreich unterwegs. Mit meinen Eltern und meinem Bruder habe ich wochenlang auf den schönsten Campingplätzen in einem Faltcaravan gecampt. Später sind wir auch mit einem Wohnmobil durch andere Länder in Europa gereist. Heute bin ich besonders an kulturellen Städtereisen mit meiner Frau interessiert. Und ja, trotz meiner Höhenangst liebe ich Seilbahnen.

    18 Kommentare

  1. Laut ADAC sind bei WoMo über 3,5 t keine Geschwindigkeitsschilder auf der Rückseite anzubringen, da die Zulassung in Deutschland ist:
    „In Deutschland gilt gemäß § 58 Absatz 3 StVZO:
    Mit Geschwindigkeitsschildern müssen gekennzeichnet sein
    1.mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h,
    2.Anhänger mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 100 km/h,
    3.Anhänger mit einer eigenen mittleren Bremsverzögerung von weniger als 2,5 m/s2.
    https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__58.html
     
    Die französische Vorschrift ist aufgrund des Recht des Zulassungsstaates nicht auf deutsche Fahrzeuge anwendbar.“

    • Dann wären ja die Aufkleber für den toten Winkel auch nicht nötig, oder?

  2. Tolle Infos, insbesondere die Hinweise mit dem Verbotsschild für Camper. Dazu habe ich noch eine Frage: in manchen Gegenden steht am Ortseingang, dass das Parken für Wohnmobile verboten sei. Das sind in der Regel Orte an der Küste. Handelt es sich demnach dabei auch um Verbotsschilder, die eigentlich gar nicht zulässig sind?

  3. Sehr Hilfreiche die Seite.
    Also Ich brauche keine Toten Winkel Aufkleber bei meinem Wohnmobiel mit 3250Kg und einem Hänger von 780Kg, nur wie sieht das mit der Geschwindigkeit auf der Autobahn aus, 130 Wie Ich immer dachte ist da wohl nicht.
    Muss Ich da dann 90 Km/h halten. ?????????? oder wie schnell darf Ich mit dem Gespann Fahren.

  4. Vielen Dank für den tollen Artikel! Ich plane meinen ersten Trip Richtung Spanien! Mit welcher Mauthöhe muss ich rechnen? Und ist das Gesamtgewicht immer so extrem wichtig? Vielen Dank für die Hilfe!

  5. Also bedeutet das, dass ich am Wohnmobil und an einen Anhänger jeweils die Schilder für den toten Winkel anbringen muss? Am Anhänger nur hinten? Der Anhänger hat jetzt schon einen Aufkleber 100 vom STVA. Reicht der da aus? Muss am Womo zusätzlich ein Schild 100, wenn ja wo?

    • An jedem Fahrzeug mit mehr als 3,5 Tonnen. Am Anhänger dann auch an den Seiten. Sind z.B. Zugfahrzeug und Anhänger jeweils schwerer als 3,5t, müssen insgesamt 6 Aufkleber angebracht werden. Im Zweifel ist es besser, einen Aufkleber zu viel als zu wenig anzubringen. Die Gefahr des Toten Winkels besteht auch bei niedrigem Gesamtgewicht.

      Die 100-Plakette auf dem Anhänger reicht in der Regel aus. Auf dem Zugfahrzeug ist sie keine Pflicht. Bitte achten Sie darauf, dass die Angles-Mort-Aufkleber in der richtigen Höhe angebracht werden und das 100-Schild nicht im Wege klebt.

      Viele Grüße und gute Fahrt!

  6. Vielen Dank für die Infos, die mir bis jetzt noch nicht bekannt waren. Wir planen unseren 1. Trip in Richtung Spanien.

    • Dann könnte Sie auch der Beitrag „Mautfrei durch Spanien reisen? Das sind die Optionen“ interessieren.
      Wir wünschen Ihnen viel Spaß in Spanien!

  7. Erstmal vielen Dank für für die Informationen aber eine Frage habe ich wir haben ein womo mit 3,5 t und führen noch einen 750 kg Anhänger mit muß ich dann auch die warnschilder auch auf den Anhänger anbringen
    Vielen Dank für die Antwort

    • Hallo Herr Schank,
      bei Kombinationen müssen die Aufkleber zusätzlich beidseitig am Anhänger angebracht werden.
      Viele Grüße!

    • Also wenn ich das so lese bin ich total enttäuscht über Frankreich verkehr, wir besitzen ein Womo Bauj 1996 keine Plakette jetzt lese ich wenn ich das selbe womo auflaste in Deutschland auf 4t muss ich das mit zig Schilder bekleben das ist für mich nicht nach vollziehbar ,erst die drei Schilder toter Winkel dann den Anhänger mit den gleichen nochmal 2 Schilder anschließend noch 3 Schilder Geschwindigkeit 80/100/110 nein Danke Frankreich das war es für uns

      • möchte mich für die Verfasser dieses Berichts bedanken

  8. Vielen Dank, das sind hilfreiche Infos.
    Weiss jemand wie es in FR mit Fahrrädern hinten am Womo ist?

    • Hallo Linke,
      in Frankreich ist eine Warntafel für Fahrradträger erst bei einer hinausragenden Ladung von mehr als einem Meter Pflicht.
      Viele Grüße

  9. Hallo,
    wirklich ein super informativer Beitrag. Einiges davon wussten wir noch nicht. Die Tipps behalten wir auf jeden Fall im Hinterkopf wenn wir dieses Jahr nach Frankreich fahren.

    Danke dafür.

    Viele Grüße,
    Tanja und Martin

    • Hallo Tanja und Martin,
      danke für euren Kommentar und schon mal viel Spaß beim Campen in Frankreich!
      Viele Grüße!

  10. Danke für diese Hinweise!
    P.P.

Reagieren

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert